Hausbesuche

Bei Bedarf und auf Verordnung kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause.

Sollten Sie nicht dazu in der Lage sein, in die Praxisräume zu kommen, weil Sie z.B. gesundheitlich zu stark beeinträchtigt sind, sprechen Sie bitte Ihren Arzt darauf an. Dieser kann Ergotherapie als Hausbesuch verordnen. Notwendige Hausbesuche werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen. Auch private Kostenträger übernehmen die Kosten, wenn der Hausbesuch auf der Ergotherapieverordnung vermerkt ist.

Gerne kommen wir zu Ihnen, um Sie in Ihrem gewohnten Umfeld therapeutisch zu unterstützen.